Was zahlt eigentlich meine Krankenkasse wenn ich an einem Nichtraucherkurs teilnehme? Und wie sieht es mit Nikotinersatzprodukten aus? Kann der Arzt mir diese verschreiben und zahlt die Kasse die Kosten dafür. Zu diesem teilweise auch sehr politischen Thema sprechen wir mit dem Experten Dr. Thomas Hering. Er ist Lungenfacharzt und setzt sich persönlich und politisch sehr für dieses Thema ein. Erfahre im Podcast, wie der aktuelle Status zum Thema Krankenkassenleistungen bei Rauchentwöhnung aussieht und was sich in den nächsten Jahren verändern kann oder wird.
Im Übrigen: unser Online-Nichtraucherkurs ist ein zertifizierter Präventionskurs nach § 20 SGB V. Die Kosten werden daher bis zu 100% von der Kasse übernommen. Erfahre mehr zur Kostenerstattung unseres Kurses und prüfe mit unserem Kostenübernahme-Rechner, wieviel Deine Kasse Dir zurück erstattet.
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Zusammenfassung
Dass deutsche Krankenkassen viele Maßnahmen zur Rauchentwöhnung nicht finanzieren, macht viele Raucher, sowie Nichtraucher stutzig. So ist Rauchen doch der Lebensstilfaktor der für sich genommen das größte Risiko für gesundheitliche Schäden mit sich bringt. Doch warum ist das so?
Ist Rauchen eine Krankheit?
In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Rauchen selten als Krankheit angesehen. Viel eher wird Rauchen als eine Art Fehlverhalten, Laster und Lebensstilirrtum bezeichnet. Auch nach offizieller Klassifikation, also nach dem ICD-10-F-17.2, ist das Rauchen nur bei einer bestehenden Nikotinabhängigkeit als Krankheit eingestuft.
Aber nicht alle Raucher sind abhängig. Diese nicht-abhängigen Raucher werden von Politik oftmals vorgeschoben um das Rauchen als reinen Lebensstilfaktor darzustellen. Die meisten Raucher können ihr Rauchverhalten jedoch nicht kontrollieren. Sie sind abhängig und damit krank. Und genau diese Raucher benötigen in aller Regel eine Therapie um von ihrer Suchterkrankung loszukommen.
Die Erstattung solcher Therapien ist jedoch nur selten gegeben. Sie erfolgt nach Paragraph 20 des SGB5. Dieser Paragraph beschreibt die (Teil-)Erstattung von Präventionsleistungen. Jedoch werden solche Therapien, bei bereits erkrankten Rauchern, für die der Rauchausstiegt zur Behandlung der Krankheit dringendst notwendig ist, nicht als Präventionsleistungen, sondern als Therapien eingestuft. Das Vorhandensein einer Folgeerkrankung erschwert also die Teilerstattung der Präventionskosten durch die Krankenkassen.
Sind Tabakentwöhnungsmedikamente ein Lifestyle-Mittelchen?
Nur wenn keine Folgeerkrankung wie COPD oder Angina Pectoris vorliegt, kann ein Patient oder ein Arzt einen Antrag für eine Kostenteilerstattung einer Präventionsleistung stellen. Das Ausmaß der Kostenerstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Nur selten werden solche Kurse oder Therapien komplett erstattet. Von solchen Kostenerstattungen sind Medikamente zur Tabakentwöhnung jedoch ausgeschlossen. Und das obwohl Studien zeigten, dass eine zusätzliche medikamentöse Therapie die Erfolgschancen eines Rauchstopps wesentlich erhöhen. Für Patienten bedeutet eine 3 monatige medikamentöse Begleitung nach dem Rauchstopp eine finanzielle Last von etwa 300€. Da Tabakentwöhnungsmedikamente offiziell in einer Reihe mit Viagra oder Haarwuchsmittel als Lifestyle Medikamente gelistet werden, sind die Kosten solcher Medikamente nicht erstattungsfähig.
Tabakentwöhnung-jeder profitiert!
Gegen solche Missstände setzt sich unter anderem der wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung ein. Der Aktionskreis verfolgt das Ziel medizinische Einsichten in reale Politik umzusetzen. Dazu gehört unter anderem die volle Erstattung der Tabakentwöhnung nicht nur als Präventions- sondern auch als Behandlungsleistung und damit auch eine volle Erstattung der Kurse. Es wurden bereits erste Schritte gemacht. In Kürze sollen verhaltenstherapeutische Gruppentherapien für COPD-Patienten voll erstattungsfähig werden. Der Aktionskreis möchte jedoch darüber hinaus ein Anrecht auf Tabakentwöhnungsmaßnahmen für alle abhängigen Raucher, unabhängig der Folgeerkrankungen, erwirken. Die Tabakentwöhnung soll so in das normale Instrumentarium der Ärzte, genau wie Antibiotika oder Reha-Maßnahmen, aufgenommen werden. Dazu gehören sowohl Gruppen- und Verhaltenstherapien, als auch die medikamentöse Behandlung von Rauchern.
Dies käme nicht nur den Patienten zugute. Auch die Krankenkassen könnten durch eine solche Erstattung langfristig Kosten einsparen. Das zeigt eine Fallkostenberechnung des Aktionskreises Tabakentwöhnung. Nichtrauchende Versicherte sind nach diesen Berechnungen um 30% kostengünstiger als rauchende Versicherte. Langfristig potenziert sich dieser Unterschied noch weiter. Das heißt durch die Investition in Tabakentwöhnungsmaßnahmen, können Krankenkassen in Zukunft mit massiven Einsparungen rechnen.