Rauchverbot in NRW - strenger als in anderen Bundesländern?


Am 01.Juli 2008 wurde in Nordrhein-Westfalen das erste Rauchverbot in Gaststätten und Kneipen eingeführt, jedoch mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Vor etwas mehr als zehn Jahren folgten dann drastischere Schritte: Seit 2013 gilt ein striktes Rauchverbot in NRW. Was es damit auf sich hat, erfahrt ihr nachfolgend.

von Pia Dreiner


01.Mai 2013: Einführung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes!

Es existiert schon über 10 Jahre ein Rauchverbot in Gaststätten. Dieses Nichtraucherschutzgesetz kannte aber noch zahlreiche Ausnahmeregelungen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Rauchverbots in NRW wurden vor allem die Gaststätten getroffen. Ausnahmeregelungen wie die Bezeichnung als Rauchergaststätte, Raucherclub oder das Auszeichnen eines speziellen Raucherraums sind seitdem nicht mehr möglich. Für Kneipen war das bis dahin eine hilfreiche Lösung, da sie so ihren Betrieb aufrechterhalten und ihre rauchenden Stammkunden weiter als Kunden bewirtschaften konnten. Die Wirte mussten ihre Kneipen lediglich in einen „Raucherclub“ umbenennen oder aber separate Räume für Raucher und Nichtraucher erschaffen. Doch mit dem neuen Gesetz war damit Schluss. Die Folge: ein uneingeschränktes Raucherverbot in Gaststätten.

 

Das große „Kneipensterben“ als Resultat?

Vielen Gastronomen machte das neue Rauchverbot in Gaststätten Angst. Sie fürchteten sich vor dem Ausbleiben ihrer Kundschaft und damit fehlenden Einnahmen. In einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) gaben 81 % der Tanz- und Schankbetriebe an, dass sie seit der Einführung des Rauchverbots erhebliche Einbußen bezügliches ihres Umsatzes hinnehmen mussten. Aber, ob durch das Nichtraucherschutzgesetz wirklich so viele Kneipen ihre Türen endgültig schließen mussten, konnte nicht bestätigt werden. Zum vorhergesagten „Kneipensterben“ kam es also nicht.

Private Räumlichkeiten und Feiern als Ausnahme

In privaten Räumen bleibt das Rauchen weiterhin erlaubt. Wer also in seiner Wohnung bzw. in seinem Haus rauchen möchte, dem sei dies erlaubt. Lediglich bei Mietverhältnissen muss der Mieter sich an die Regelungen der Hausordnung bzw. des Vermieters halten. Familienfeste, die als geschlossene Gesellschaft gelten, sind vom Rauchverbot nicht betroffen. Jedoch müssen die geschlossenen Gesellschaften strenge Kriterien dahingehend erfüllen. 

Rauchen in Kneipen ist in NRW passé

Besserer Schutz für Kinder und Jugendliche!

Das neue Rauchverbot hat aber durchaus Sinn. So soll es vor allem auch unsere Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit besser vor dem Passivrauchen schützen. Daher wurde das Rauchverbot auch auf nichtschulische Veranstaltungen in Schulen sowie auf Kinderspielplätze ausgeweitet. Zudem wurden öffentliche Einrichtungen von Kommunen, Einkaufszentren und Verfassungsorgane des Landes (z.B. der Landtag) zu rauchfreien Zonen erklärt. Genau wie bei den Gaststätten sind auch in Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen keine speziell ausgewiesenen Raucherräume mehr zugelassen. Auch hier gilt ein absolutes Rauchverbot!

Strengere Kontrollen und Bußgelder

Mit der Einführung des neuen Nichtrauchergesetzes wurden auch strengere Sanktionen eingeführt. So ist es den Ordnungsbehörden der Kommunen möglich, Bußgelder bis zu einer Höhe von 2500 € bei einem Verstoß gegen das Gesetz zu verhängen. Bei so einem hohen Bußgeld sollte man es sich doch besser mehrfach überlegen, ob man gegen die doch sinnvollen Regelungen verstoßen möchte. Auch in anderen Ländern wurden Rauchverbote in öffentlichen Anlagen (Rauchverbot im grünen Straßburg) oder sogar zum besonderen Schutz von Kindern im Auto eingeführt (Rauchverbot in Österreich). 

In Gaststätten ist das Rauchen in NRW verboten

Öffentliches Rauchverbot: ein Grund mehr mit dem Rauchen aufzuhören?

In Gaststätten, Freizeiteinrichtungen und in anderen öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen nicht mehr erlaubt. Wenn das mal kein Anlass ist auch selbst dem Glimmstängel auf nimmer Wiedersehen zu sagen. Oder macht es dir Spaß jedes Mal zum Rauchen das Lokal verlassen und dich bei jedem Wetter nach draußen stellen zu müssen, um deine gewohnte Zigarette zu rauchen? Wäre es nicht schöner einfach gemütlich drin bleiben zu können und mit den Anderen zu Lachen, Schlemmen und Feiern? Statt sich über das Rauchverbot zu ärgern, solltest du es als willkommene Einladung nutzen, dir endlich einen Ruck zu geben und mit dem Rauchen aufzuhören. Nicht nur die Gesundheit deiner Mitmenschen, sondern auch deine Gesundheit würde davon profitieren! Weitere Vorteile warten auf dich: keine Ausgaben mehr für die Zigaretten, eine bessere körperliche Leistungsfähigkeit, eine längere Lebenserwartung! Am allerwichtigsten ist aber die neu gewonnene Freiheit. Weder in Gaststätten, noch in Freizeiteinrichtungen oder an Bord eines Flugzeugs wird du jemals wieder auch nur einen Gedanken an die überflüssigen Zigaretten verschwenden. 

 

Dir fehlt die entscheidende Motivation oder du hast Schwierigkeiten den ersten Schritt zu wagen? Wir von den „Nichtraucherhelden“ sind für dich da, beraten und unterstützen dich auf dem Weg zu einem rauchfreien Leben. Besuch‘ doch schon mal unsere Website unter www.nichtraucherhelden.de. Schau’ dich um und kontaktiere uns. Zusammen können wir das schaffen.

 

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Pia Dreiner

Pia beschäftigt sich in ihrer beruflichen und sportlichen Laufbahn mit Themen rund um Fitness und Gesundheit. Ihr fachlich fundiertes Wissen hierzu sammelt sich in ihrem aktuellen Masterstudium der Sportwissenschaften und ist so immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Dieses Wissen möchte sie mit euch teilen und euch so auf dem Weg in ein gesundes, rauchfreies Leben beraten und unterstützen.

Kommentare

Lari

23.03.2020

Ich finde strengere Regeln super! Ich habe zwar früher selbst geraucht, aber inzwischen wird mir von dem Rauch fast schlecht. Vor allem wenn ich mit meinen Kindern unterwegs bin, möchte ich nicht, dass sie Rauch einatmen.

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